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Sprach- und Integrationskurse

Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs, in dem Wissen zur deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur vermittelt wird.

Für anerkannte Schutzberechtigte besteht nach § 44 Abs. 1 AufenthG ein Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Daneben haben nach § 44 Abs. 1 AufenthG unter anderem bestimmte Personengruppen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis zu Erwerbszwecken einen Anspruch auf einen Integrationskurs. Dies betrifft Fachkräfte mit Aufenthaltstitel nach §§ 18a bis 18d AufenthG, Personen mit Blauer Karte EU (§ 18g AufenthG), Personen mit Aufenthaltserlaubnis für sonstige Beschäftigungszwecke (§ 19c AufenthG) und Selbstständige (§ 21 AufenthG). Weiterhin besteht ein Anspruch für Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (Aufenthaltstitel nach §§ 28, 29, 30, 32, 36, 36a AufenthG).

Entgegen früherer Praxis ist es seit Beginn des Jahres 2026 nicht mehr möglich, dass weitere Personen (z.B. Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung, EU-Staatsangehörige und aus der Ukraine geflüchtete Personen) "im Rahmen verfügbarer Kursplätze" zu den Integrationskursen zugelassen werden. Diese Möglichkeit wird zwar grundsätzlich durch das Gesetz eröffnet (§ 44 Abs. 4 AufenthG). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat hierzu allerdings am 9. Februar 2026 in einem Trägerrundschreiben (externer Link zu bamf.de) mitgeteilt, dass "bis auf Weiteres" keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen auf der Grundlage dieser Regelung erteilt werden. Personen ohne Anspruch auf die Teilnahme können demnach nur noch als Selbstzahlende in die Kurse aufgenommen werden.

Neben dem Anspruch wird im Aufenthaltsgesetz auch eine Verpflichtung zur Teilnahme geregelt, insbesondere, wenn Deutschkenntnisse noch erworben werden müssen oder ein "besonderer Integrationsbedarf" angenommen wird (§ 44a AufenthG). 

Stand: März 2026

Materialien

  • Arbeitshilfe "Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zur Sprachförderung für Asylsuchende und Geduldete (Stand: November 2021).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Website des BAMF zu den Integrationskursen mit relevanten Informationen sowie Anträgen und Formularen.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zu Möglichkeiten des Spracherwerbs.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.