LSG Niedersachsen-Bremen

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Zitieren als:
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.04.2017 - L 8 AY 7/17 - asyl.net: M25024
https://www.test-asyl.net/rsdb/M25024
Leitsatz:

Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren gegen Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG:

Es bedarf einer näheren Prüfung im Berufungsverfahren, ob die Leistungseinschränkungen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung des menschenwürdigen Existenzminimums mit dem  Grundgesetz vereinbar sind.

(Leitsätze der Redaktion, hier erging inzwischen auch die stattgebende Entscheidung in der Hauptsache, allerdings ohne Bezugnahme auf die Argumentation des Existenzminimums: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 24.05.2018, L 8 AY 7/17, M26266)

Schlagwörter: Leistungskürzung, Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialleistungen, Verfassungsmäßigkeit, Existenzminimum,
Normen: AsylbLG § 1a, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1,
Auszüge:

[...]

Nach diesen Maßgaben weist die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) Stade vom 31. Januar 2017, mit dem die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage(§§ 54 Abs. 1 und 4, 56 SGG) gegen den Bescheid des Beklagten vom 22. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Juli 2016 abgewiesen worden ist, hinreichende Erfolgsaussichten auf. Die Rechtsverfolgung ist auch nicht mutwillig. Der Klage betrifft die Bewilligung von Leistungen nach § 1a AsylbLG für die Zeit vom 1. März 2016 bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids (zur Einbeziehung von ausdrücklichen und konkludenten Leistungsentscheidungen in das Vorverfahren bei der vorliegenden Konstellation vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 11/07 R - juris Rn. 10) in einer monatlichen Höhe von 256,90 €(einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung i.H.v. 96,00 € bzw. 18,33 €). Ob diese Anspruchseinschränkung tatbestandlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht und - wenn ja - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit dem Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) vereinbar ist (vgl. insb. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris), bedarf der näheren Prüfung im Berufungsverfahren. [...]